In einem aktuellen Brief fordert der Kanzler (im Rahmen der ihm zukommenden Rechtsaufsicht) den Studierendenrat auf, das Eintrittsverbot für farbentragende Verbindungsmitglieder („Wix und Couleur“) im Rahmen der bevorstehenden Ernst und Karola Bloch Woche fallenzulassen. Diese Aufforderung bietet Anlass, sich anhand eines konkreten Beispiels die Konzeption, Wahrnehmung und Grenzen des Selbstbestimmungsrechts in der studentischen Selbstverwaltung und dessen Sinn und Zweck vor Augen zu führen.
Was ist vom Mandat der Studierendenschaft abgedeckt? Was „darf“ die Studierendenschaft?
Eine umfassende Stellungnahme des AKJ findet sich hier.