Das Schwäbische Tagblatt berichtete am 13.11.2018, dass das Rektorat der Universität Tübingen dieses Jahr den Beschluss gefasst hat, dass der Geschwister-Scholl-Platz generell von Demonstrationen freigehalten werden soll. Ausgenommen sollen lediglich Aktionen sein, die sich direkt auf die Universität beziehen, etwa Kundgebungen zu Tarifauseinandersetzungen oder zu Wissenschaftsthemen.
In Folge dieses Beschlusses wurde eine Gedenkveranstaltung am 9. November auf dem Vorplatz der Universität untersagt. Erklärtes Ziel der Versammlung war es die Erinnerung an die NS-Gewaltherrschaft und die Shoah wachzuhalten. In einer Stellungnahme wollen wir zur Frage der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung Stellung beziehen.